Zurück  Die EG-Bestimmungen verlangen von jedem Qualitätswein eine analytische und sensorische
 Prüfung. Dabei achtet die Püfstelle auf die Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte, insbesondere
 bei Schwefel. Nicht verlangt werden die Untersuchungen auf flüchtige Säure als Essigsäure,
 Acetaldehyd und Kohlensäure. Ich lasse für meine Kunden diese Werte trotzdem ermitteln,
 um Ihnen eine möglichst breite Informationsbasis zu bieten.
 Die flüchtige Säure als Essigsäure haben wir in der 2005er Analyse neu aufgenommen.
 Je hygienischer die Weinbereitung ablief, desto niedriger ist dieser Wert. Der gesetzliche Grenzwert
 für Weisswein und Rotling liegt bei 1,1 g/L, für Rotwein bei 1,2g/L.
 Normalerweise werden Weine geschwefelt, um unter diesen Werten zu bleiben.
 Durch besondere hygienische Maßnahmen liegen Hilgert-Weine auch ohne Schwefelzusatz
 weit unter diesen Grenzwerten.

 In der Weinherstellung kennt man die Wirkung der schwefligen Säure im Wein sowohl als freie
 als auch als gebundene schweflige Säure. Beide zusammen machen den Gesamtgehalt an
 schwefliger Säure aus. Normalerweise enthalten Weine 10 - 40 mg freie und etwa 60 - 200 mg
 gebundene schweflige Säure. Deshalb ist es wichtig, den Gesamtgehalt und nicht nur den niedrigen
 Gehalt an freier schwefliger Säure zu kennen. Die Hefen reduzieren aus dem im Traubensaft vorhandenen
 Sulfat schweflige Säure. Aus diesem Grund enthalten auch Hilgert-Weine einige Milligramm Schwefel.
 Alle neu abgefüllten Weine tragen jetzt in der EU den Pflichthinweis "ENTHÄLT SULFITE", wenn
 der Gehalt über 10 mg/L liegt.

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